Arbeitsrecht



  Arbeitsrecht


  • Kündigung erhalten? 
  • Gehalt nicht bekommen? 
  • Provision oder Bonus vorenthalten?
  • Fragen zur Mitarbeiterbeteiligung (VSOP, ESOP)?



Wir vertreten mit Nachdruck Ihre Interessen in allen Fragen des Arbeitsrechts und in angrenzenden Rechtsgebieten. Bundesweit. Außergerichtlich sowie in allen arbeitsgerichtlichen Instanzen in Deutschland.


E-Mail: info@takjas.com
Tel.: 030-257 44 863 


Neuer Text

Rechtsanwalt Philipp Takjas, LL.M. berät regelmäßig in Kündigungsstreitigkeiten, zu Fragen von Mitarbeiterbeteiligungen und bei der Geltendmachung von Ansprüchen.


Philipp Takjas hat als Chief Legal Officer / General Counsel in der Rechtsabteilung eines führenden Maklerunternehmens mehrere personelle Umstrukturierungen federführend begleitet und erfolgreich zahlreiche Gerichtsverfahren betreut. Zuvor war Philipp Takjas über 10 Jahre bei führenden internationalen Wirtschaftskanzleien tätig, zuletzt als Associated Partner bei der Kanzlei Noerr. Dort war er vor allem für den Bereich Restrukturierung mitverantwortlich und beriet unter anderem nationale und internationale Unternehmen bei Rechtsstreitigkeiten sowie Transaktionen. Philipp Takjas veröffentlicht regelmäßig Beiträge auf LinkedIn zu arbeitsrechtlichen Themen.


RA Takjas spricht verhandlungssicher Englisch und fließend Russisch. Er hat das Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg mit Prädikat absolviert und mit Auszeichnung ein Masterstudium an der UCLA, einer der renommiertesten Law Schools der USA, abgeschlossen. Philipp Takjas war in Frankfurt, New York, Berlin, Hamburg, München und Köln tätig.


Vereinbaren Sie gern telefonisch einen Termin oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@takjas.com


Um die Bearbeitung von Kündigungsfällen zu beschleunigen, machen Sie bitte folgende Angaben bzw. übersenden bitte folgende Unterlagen:

  • genaue Firma des Arbeitgebers
  • Datum des Zugangs des Kündigungsschreibens
  • Art der Kündigung (ordentlich / außerordentlich / Änderungskündigung)
  • Datum, zu dem die Kündigung gelten soll
  • Angabe, ob ein Betriebsrat existiert
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • ggf. Informationen zur Schwerbehinderung oder Gleichstellung
  • ob eine Abfindung angeboten wurde (und ggf. in welcher Höhe)
  • Höhe des aktuellen Bruttogehalts
  • Kopie des Arbeitsvertrags (samt sämtlichen Änderungs- und Zusatzvereinbarungen) und des Kündigungsschreibens (bitte als PDF)
  • ob und wann ein Gespräch mit dem Arbeitgeber zur Kündigung stattgefunden hat
  • ob bereits eine neue Beschäftigung in Aussicht ist
  • ob eine Rechtsschutzversicherung besteht (inkl. Versicherungsschein oder -nummer)


Bitte beachten Sie, dass die Frist für eine Klage gegen eine Kündigung grundsätzlich 3 Wochen ab Zugang des Kündigungsschreibens beträgt.  Bei Mandatsannahme können wir die Klage in der Regel erforderlichenfalls noch am gleichen Tag erheben, vor Mandatsannahme können wir jedoch keine Bearbeitung garantieren.